Eheschließung
Eheschließung
| Ansprechperson: |
Der erste Schritt auf dem Weg zur Hochzeit ist die offizielle Anmeldung (Aufgebot) im Standesamt. Besuchen Sie dazu bitte das Standesamt Ihres Hauptwohnsitzes! Von dieser Stelle wird die Anmeldung zur Trauung an das gewünschte Trauungsstandesamt weitergeleitet.
Hochzeiten werden auf Wunsch auch in italienischer und englischer Sprache abgehalten.
Im Zuge der Anmeldung wird Folgendes erledigt:
- Aufnahme der Personaldaten
- Bestimmung der künftigen Namensführung
- Festlegung des Trauungstermines und -ortes
- Besprechung des Trauungsablaufes
- Bezahlung der Gebühren
Bei der standesamtlichen Trauung bekommt das Brautpaar eine Heiratsurkunde persönlich ausgehändigt.
Urkunden, die später benötigt werden, sind persönlich, telefonisch oder schriftlich zu beantragen.
Neben einer Heiratsurkunde kann für besondere Angelegenheiten eine Abschrift aus dem Ehebuch ausgestellt werden.
Kosten
Die Gebühren für die standesamtliche Trauung sind sehr individuell und können von EUR 35,-- bis EUR 170,-- und mehr ausmachen (Namensführung nach ausländischem Recht, ausländische Dokumente mit Übersetzungen die nachträglich vergebührt werden müssen und ähnliches mehr).
Für die Abschrift aus dem Ehebuch sowie je Heiratsurkunde sind EUR 8,70 zu entrichten.
Fristen
Da das Aufgebot nur begrenzt gültig ist, können Sie sich frühestens sechs Monate vor Ihrer Hochzeit anmelden.







