Namensführung
Namensführung
Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung wird unter anderem vereinbart, welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.
Sofern Sie österreichischer Staatsbürger sind, stehen Ihnen folgende Varianten zur Wahl:
1. Gemeinsamer Familienname:
Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.
2. Doppelname:
Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen.
3. Kein gemeinsamer Familienname:
In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen. Allerdings müssen Sie bereits bei der Anmeldung zur Eheschließung festlegen, welchen Familiennamen Ihre künftigen Kinder erhalten solle
Hinweis:
Aufgrund der Rechtslage ist es nicht möglich, für Ihre Kinder einen Doppelnamen zu bestimmen. Auch haben alle Ihre künftigen Kinder denselben Familiennamen zu führen. Bei Nichtösterreichern richtet sich die Möglichkeit der Namensführung nach den gesetzlichen Bestimmungen des jeweiligen Staates. Wir informieren Sie gerne!








