Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist seit 1.1.2014 möglich. Rechtliche Grundlage ist das novellierte Luftfahrtgesetz. Zuständige Behörde zur Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung ist Austro Control.
Der Betrieb von unbemannten Luftfahrzeugen ist seit 1.1.2014 möglich. Rechtliche Grundlage ist das novellierte Luftfahrtgesetz. Zuständige Behörde zur Erteilung der luftfahrtrechtlichen Bewilligung ist Austro Control.