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Aktuelles

Änderung der Geflügelpestverordnung und Verlautbarung von Biosicherheitsmaßnahmen

In der 7. Änderung der Geflügelpestverordnung 2007, BGBl II Nr. 84/2017, wurden die Gebiete mit erhöhtem Geflügelpestrisiko österreichweit aufgehoben.

Die verpflichtende Stallhaltung von Geflügel endet mit 25. März 2017.

Die Verlautbarung der Bezirkshauptmannschaft Melk vom 31.1.2017 wird aufgehoben.

Da jedoch nach wie vor ein gewisses Risiko der Übertragung des Virus von Wildvögeln auf Hausgeflügelbestände besteht, wurde die Kundmachung über amtlich angeordnete Biosicherheitsmaßnahmen zur Hintanhaltung der Geflügelpest, GZ 74100/0022-II/B/10/2017, in den AVN Nr. 2017/3 verlautbart.

Diese Biosicherheitsmaßnahmen sind von wirtschaftlichen Betrieben, aber auch von privaten (Klein-)Haltungen einzuhalten und bleiben so lange in Kraft, bis die Situation eine endgültige Aufhebung erlaubt. Mit Einsetzen der wärmeren Temperaturen und mit Abschluss des Vogelzuges in die Winterquartiere wird dies für die nächsten Wochen erwartet.