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Begegnungszonen in Ybbs

Begegnungszone Stadthalle

Begegnungszone Wiener Straße

Begegnungszonen in Ybbs

StVO 1960 - Straßenverkehrsordnung 1960 - Vorrang

Seit 2021 gibt es in Ybbs im Bereich Wienerstraße ab Rossmarkt Richtung Hauptplatz und im Bereich Höhe Volksheim bis Wassergasse zur Donaulände Begegnungszonen, also Straßen deren Fahrbahn für die gemeinsame Nutzung durch Fahrzeuge und Fußgänger bestimmt ist, und die als solche gekennzeichnet sind. Die Verkehrsteilnehmer stehen sich gleichberechtigt gegenüber. Auf Fußgänger ist besondere Rücksicht zu nehmen. Das heißt, dass die gegenseitige Rücksichtnahme zu erhöhter Aufmerksamkeit führen soll.

In einer Begegnungszone dürfen alle Verkehrsmittel unterwegs sein. Es gilt die Rechtsregel, z.B. bei der Ausfahrt Lange Gasse. Fahrzeuge die von der Lange Gasse kommen und in die Wienerstraße Richtung Babenbergerhof abbiegen, haben Vorrang gegenüber jenen die vom Hauptplatz in die Wienerstraße einfahren. Dies gilt auch beim Schiffmeisterplatz Richtung Hauptplatz. Auch diese Fahrzeuge haben Vorrang gegenüber jenen, welche von der Wienerstraße Richtung Hauptplatz fahren. Verkehrszeichen werden nur am Anfang und am Ende der Zone gesetzt, um die Verkehrsteilnehmer über die Zonenbegrenzung zu informieren.