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Aktuelles

Das neue Hundehaltegesetz – Das ist zu beachten!

Hundeanmeldung

Abgabepflichtig ist jeder, der im Gemeindegebiet einen über drei Monate alten Hund hält.

Die Anmeldung des Hundes ist bei der Stadtgemeinde Ybbs schriftlich, mittels des zur Verfügung stehenden Anmeldeformulars vorzunehmen, die Hundemarke ist persönlich im Stadtamt (Bürgerservice) abzuholen. Wechselt der Hundehalter seinen Wohnsitz in eine andere Gemeinde oder verstirbt der Hund ist das Tier schriftlich abzumelden.Die Hundeabgabe ist eine Jahresabgabe, die jeweils bis zum 15.02. des Kalenderjahres zur Zahlung fällig ist.

Die Abgabe beträgt:

• für den Nutzhund jährlich € 6,50
• für den ersten Hund jährlich € 30,00
• für den zweiten Hund jährlich € 60,00
• sowie für jeden weiteren Hund um € 30,00 mehr als für den vorangegangenen Hund.
• für Hunde mit erhöhtem Gefährdungspotenzial im Sinne des NÖ Hundehaltegesetzes € 90,00

Bei Anmeldung des Hundes werden einmalig € 2,00 für die Hundemarke verrechnet.


Formular Hundean/abmeldung

Novelle des NÖ Hundehaltegesetzes – ab 1. Juni 2023


Unter anderem sind folgende Maßnahmen neu vorgesehen:

• Meldepflicht für alle ab 1. Juni 2023 neu angeschaffenen Hunde (Ausnahmen: Jagdhunde, Behindertenhunde,…)
• Verpflichtender “NÖ Hundepass” für Halterinnen und Halter vor der Aufnahme einer Hundehaltung ab 1. Juni 2023 Vorlage des NÖ Hundepasses bei der Meldung des Hundes Nachfrist bis 6 Monate für die Vorlage
• Einführung einer einheitlichen Haftpflichtversicherung € 725.000 pro Hund für Personen- und Sachschäden – für alle Hundehalterinnen und Hundehalter Vorlage eines entsprechenden Nachweises bei der Meldung eines Hundes bei der Gemeinde
• Übergangsbestimmung: Nachweis der Haftpflichtversicherung bis zum 1. Juni 2025 bei der Gemeinde für vor dem 1. Juni 2023 gehaltene Hunde
• Neue Obergrenze zur Haltung von Hunden (5 Hunde) in einem Haushalt

Nähere und weitere Informationen auf der Homepage der NÖ Landesregierung:
www.noe.gv.at/noe/Tierschutz/Hundehaltegesetz.html