Hochwasser-Schäden können ab sofort beim Niederösterreichischen Katastrophenfonds geltend gemacht werden. Die Katastrophenbeihilfe gilt für Private, landwirtschaftliche Betriebe und Unternehmen.
Darunter fällt grundsätzlich auch der Eintritt von Grundwasser im Zuge des aktuellen Hochwasserereignisses.
Die Meldung muss zeitnah innerhalb der nächsten zwei Wochen, am besten sofort, erfolgen!
In weiterer Folge wird eine Schadenskommission der Stadtgemeinde eine Begehung inklusive Schadensfeststellung durchführen. Bei erwarteten Schäden in einem Ausmaß von mehr als EUR 20.000,00 wird ein Sachverständiger vom Land NÖ beigezogen.
Die Meldungen sind mit Angabe der Art des aufgetretenen Schadens sowie der voraussichtlichen Schadenssumme inklusive Beilagen (Beschreibung des Schadens, Fotodokumentation) am Bauamt der Stadtgemeinde Ybbs persönlich oder elektronisch an stadtgemeinde(at)ybbs.at zu übermitteln.
Beihilfen werden nur gewährt, sofern der entstandene Gesamtschaden, abzüglich etwaiger Versicherungen – mindestens EUR 1.000,00 beträgt.
Alle Informationen im Detail inklusive Antragsformulare finden Sie auf www.noe.gv.at/noe/Katastrophenschutz/Katastrophenbeihilfe.html