Auszug aus der ausgehängten Kundmachung:
„… Jede Person ist berechtigt, gemäß § 4 Abs. 7 NO Raumordnungsgesetz innerhalb des Begutachtungszeitraumes bis spätestens 23.08.2024 eine schriftliche Stellungnahme beim Amt der NO Landesregierung, Abt. Bau- und Raumordnungsrecht (RU1), 3109 St. Polten, Landhausplatz l, Haus 16, einzubringen, wobei Begutachtungsunterlagen auch auf https://www.noe.gv.at/noe/Kontakt-Landesverwaltung/RegRop_ME.html eingesehen werden können.
Rechtzeitig abgegebene Stellungnahmen werden in Erwägung gezogen. Es besteht jedoch kein Rechtsanspruch darauf, dass abgegebene Stellungnahmen Berücksichtigung finden. In Stellungnahmen enthaltene personenbezogene Daten werden (elektronisch) von der versendenden Stelle des Amtes der NO Landesregierung verarbeitet.…“