Für durchgeführte Leistungen im Kalenderjahr 2024 können Einreichungen noch bis 28.02.2025 erfolgen.
Für durchgeführte Leistungen ab 01.01.2025 können Einreichungen ab 01.03.2025 erfolgen
Arbeitsleistungen zur Beseitigung der Hochwasser-/ Sturmschäden, wie z.B. Ausmal-, Fliesenlege-, Trockenlegungs- oder Räumungs-/Entrümpelungsarbeiten sind durch den Handwerkerbonus förderbar. Leistungen, die über einen Versicherungsvertrag abgedeckt sind, können beim Handwerkerbonus nicht gefördert werden.
Bei Fragen steht Ihnen die Hotline unter +43 50506 859333 selbstverständlich zur Verfügung.
Alle Infos zum Thema Handwerkerbonus finden Sie auf www.handwerkerbonus.gv.at