zur Startseite
Aktuelles

Im Sinne der Verkehrssicherheit werden jene Grundbesitzer, die nötige Rückschnitte noch nicht vorgenommen haben, aufgefordert dies dringend zu erledigen.

Der/die EigentümerIn eines Baumes oder Strauches haftet für Schäden, wenn Äste unter 4,5 m Höhe...

Weiterlesen