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Allgemeine Verwaltung

Essen auf Rädern - Wie kann ich mich anmelden?

Die Zubereitung der täglichen Mahlzeit oder die Besorgung der dafür notwendigen Zutaten wird für Sie immer beschwerlicher, oder Sie sind vorübergehend erkrankt? Wir können Ihnen die Lösung Ihres Problems anbieten!

"ESSEN AUF RÄDERN", täglich frisch zubereitet vom Therapiezentrum der Stadt Wien in Ybbs und zugestellt von freiwilligen HelferInnen des Roten Kreuzes an 7 Tagen die Woche oder von Montag bis Freitag, oder jeden 2.Tag, je nach Ihrem Bedarf.

Es besteht die Möglichkeit, zwischen 3 Kostformen zu wählen:

  • Hausmannskost
  • Schonkost
  • Vegetarische Kost

Die Kosten richten sich nach der Höhe des Einkommens wie folgt:

1 Person (Einkommen bis Euro 872,31) oder 2 Personen (Einkommen bis Euro 1.307,89 -): Euro 6,20 

Darüber hinaus: Euro 6,50

(Neumarkt/St. Martin: Euro 6,20 / 6,30)


Download Formular Essen auf Rädern

Information uns Anmeldung

Stadtgemeinde Ybbs an der Donau

Bürgerservicebüro Telefon 07412 / 526 12

 

Habe ich Anspruch auf Pflegegeld?

Pflegegeld gebührt, wenn man aufgrund einer körperlichen, geistigen oder psychischen Behinderung oder einer Sinnesbehinderung der ständigen Betreuung und Hilfe bedarf. Der Pflegegeldbedarf muss voraussichtlich mindestens sechs Monate andauern und durchschnittlich mehr als 50 Stunden pro Monat betragen.

Anträge sind grundsätzlich bei der zuständigen Pensionsversicherungsanstalt einzureichen. Für Personen ohne eigene Pension ist die jeweilige Gemeinde bzw. Bezirksverwaltungsbehörde der richtige Ansprechpartner.

Je nach Schwere der Pflegebedürftigkeit wird das Pflegegeld in 7 verschiedenen Stufen gewährt. Die Höhe des Pflegegeldes ist in allen sieben Stufen bei den Sozialgerichten einklagbar.

Hinweis:

Ab 1998 besteht für Personen, welche aufgrund der Pflege ihrer schwerbehinderten Angehörigen (Pflegegeldstufen 5 bis 7) ihren Job aufgeben, die Möglichkeit einer Weiterversicherung. Für 10,25 % ihrer bisherigen Bemessungsgrundlage können sich die Pflegenden freiwillig weiterversichern. Den Dienstgeberanteil übernimmt der Staat. Bedingungen: Die Pflegenden müssen zuvor mindestens ein Jahr lang erwerbstätig gewesen sein. Bereits seit 1988 können sich Personen, die sich der Pflege eines im gemeinsamen Haushalt lebenden behinderten Kindes (bis zum vollendeten 30. Lebensjahr) widmen und deren Arbeitskraft aus diesem Grund zur Gänze beansprucht wird, in der Pensionsversicherung selbstversichern. Dies wird aus dem Familienlastenausgleichsfonds finanziert.

mehr Infos auf www.help.gv.at


Wo bekomme ich ein Notruftelefon?

Das Notruftelefon soll älteren, kranken oder pflegebedürftigen Personen die Sicherheit bieten, im Notfall durch einen einfachen Druck am Knopf des Funksenders am Armband oder an der Halskette einen automatischen Notruf auslösen zu können. In der Reihenfolge der eingespeicherten Nummern werden Sie mit Nachbarn, Verwandten oder der Tag und Nacht besetzten Zentralen bzw. Rettungsgesellschaften verbunden.

Anbieter:
  • NÖ Volkshilfe
    Tel.Nr. 02622 / 82200
  • NÖ Hilfswerk
    Tel.Nr. 02742 / 2491300
  • Caritas d. Diözese St. Pölten
    Tel.Nr. 02742 / 8440
  • Caritas der Erzdiözese Wien
    Tel.Nr. 01 / 878120
  • Österr. Rotes Kreuz
    Tel.Nr. 0820820144 zum Ortstarif
Kosten:

einmalige Anschlussgebühr

monatliche Miete

Voraussetzung für Mietkostenzuschuss durch das Land abhängig von der Pensionshöhe:
  • Sie haben Ihren Hauptwohnsitz in NÖ
  • Sie sind Bezieher von Pflegegeld

Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie bei dem von Ihnen gewählten Anbieter einen Antrag auf Mietkostenzuschuss stellen.


Wo bekomme ich Rat und Hilfe in Ausnahmesituationen?

Professionelle Hilfestellung für Menschen, die mit niemandem über ihre Probleme reden können und sich der Belastung aus einer Ausnahmesituation nicht mehr gewachsen fühlen. Ziel ist es, zunächst eine erste Entlastung oder Entspannung herbeizuführen, damit sich der Anrufer- in Begleitung der/des Krisenberaters/-beraterin - wieder schrittweise einer Lösung seines Problems nähern kann.

Angebot:

Das Krisentelefon bietet psychosoziale Beratung für Menschen in schwierigen Lebenssituationen und steht unter der Telefonnummer 0800 / 20 20 16 von Montag bis Freitag von 19 - 7 Uhr und an den Wochenenden wie an Feiertagen rund um die Uhr zur Verfügung. Die Beratung erfolgt anonym, kostenlos, unbürokratisch und professionell.

Anbieter:

NÖ Gesundheits- und Sozialfonds, Bereich Soziales

Die Beratung ist kostenlos.


Wann und in welcher Höhe habe ich Anspruch auf die Ausbildungsbeihilfe?

Gemäß Gemeinderatsbeschluss vom 9.12.2010 gewährt die Stadtgemeinde Ybbs eine Beihilfe zu den Ausbildungskosten für Schüler, soferne sie ihren ordentlichen Wohnsitz in der Stadtgemeinde Ybbs haben, nach folgenden Kriterien:

  1. Eine jährliche Ausbildungsbeihilfe von Euro 110,00 wird gewährt für:
    Schüler, die die HAS, HAK oder HTL der Stadtgemeinde Ybbs besuchen.
  2. Die Ausbildungsbeihilfe erhöht sich:
    • Um 100 % soferne es sich beim Auszubildenden um ein erheblich behindertes Kind im Sinne des FLAG 1967, BGBl. 376, in der jeweiligen Fassung, handelt.
    • Um 20 %, soferne die Eltern des Auszubildenden für mehr als zwei versorgungsberechtigte Kinder aufzukommen haben.
  3. Die Ausbildungsbeihilfe wird nur über Antrag gewährt. Ansuchen samt Schulbesuchsbestätigung bzw. Kostennachweis sind bis spätestens 31. Jänner des laufenden Schuljahres am Gemeindeamt, Bürgerservicebüro einzureichen.
    Ansuchen, die nach dem 31. Jänner des laufenden Schuljahres verspätet eingebracht werden, werden ausnahmslos nicht mehr angenommen.
  4. Die Auszahlung der Beihilfe erfolgt nach Bewilligung in der Sitzung des Stadtrates jeweils ab 15.3. des laufenden Schuljahres.

Download Formular Ausbildungsbeihilfe


Wann besteht Anspruch auf die Kanalbenützungsbeihilfe?

Wenn die Summe der Einkünfte aller Liegenschaftseigentümer bzw. der an jener Wohnadresse gemeldeten Personen, den Betrag von

  • Euro 783,99 (für Einzelpersonen) oder
  • Euro 1175,45 (für 2 Personen)

nicht überschreitet, gewährt die Stadtgemeinde Ybbs aus einem Sozialfonds auf Antrag, der im jeweiligen Fall geprüft wird,

40 Prozent der vorgeschriebenen Kanalgebühren bzw. der anteiligen Kosten.

Auskunft und Antragstellung im Bürgerservicebüro.


Wer hilft bei Bedarf bei der Kinderbetreuung?

Wenn die Mutter auf Grund einer akuten Erkrankung, Geburt eines Kindes etc. für kurze Zeit (4 bis max. 8 Wochen) ausfällt, hilft eine entsprechend ausgebildete Familienhelferin bei der Weiterführung des Haushaltes, übernimmt die Betreuung der Kinder etc.

Anbieter:
  • Caritas Tages Mütter
    Caritas der Diözese St. Pölten
    Hasnerstr. 43100 St. Pölten
    Tel.: 02742 / 844 602
    Fax: 02742 / 844 801
  • Caritas der Erzdiözese Wien
  • NÖ Hilfswerk Tagesmütter
    Zentrale
    Ferstlergasse 43100 St. Pölten
    Tel.: 02742 / 249 1300
Kostenbeitrag:

Die Kostenbeiträge werden nach der Höhe des Einkommens berechnet und sind sozial gestaffelt.


Wo erhalte ich Fischerkarten?

Tageskarten erhalten Sie in Ybbs bei der ÖMV-Tankstelle in der Bahnhofstraße 18 - 07412/525680

Auskunft:

Obmann des Arbeiterfischereivereines Reinhold Fehringer - 07412/54565 - reinholdfehringer(at)gmo.at


Kostenlose Rechtsauskunft

Informieren Sie sich über Ihre erste kostenlose Rechtsauskunft.

siehe auch: www.raknoe.at