Nächtigungstaxe
gvumelk.at/service/formulare/naechtigungstaxe
Die Nächtigungstaxe nach den geltenden rechtlichen Grundlagen vom Unterkunftnehmer einzuheben und abzuführen, ist eine Verpflichtung des Quartiergebers, unabhängig davon, ob gewerblich oder privat.
Die ordnungsgemäße Meldung hat in Ybbs an der Donau via GVU Melk zu erfolgen, der auch die Abgabeneinhebung für die Stadtgemeinde übernimmt.
An die Stadtgemeinde Ybbs ist parallel dazu die Tourismusstatistik zu übermitteln, deren Daten von der Stadtgemeinde bis zum 15. d. M. jeweils bei der Statistik Austria einzumelden sind.
Des weiteren hat schon bei der Absicht privater entgeltlicher Vermietung und der Registrierung zu diesem Zwecke bei Online-Diensten gem. § 23 NÖ Tourismusgesetz binnen drei Tagen eine Meldung an die Stadtgemeinde zu erfolgen.
Gesetzliche Grundlagen:
www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=LrNO&Gesetzesnummer=20001381
Die Nächtigungstaxe beträgt in Ybbs derzeit EUR 2,60 pro Kopf und Nacht.
Tourismusstatistik: https://www.ybbs.gv.at/buergerinfo/formulare/


