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Eheschließung im Ausland

Ansprechperson:

Astrid Semmelmeyer

Standesbeamtin

Tel.: 07412 / 52612 DW 250

E-Mail: astrid.semmelmeyer(at)ybbs.at

Für viele Paare ist es heute eine reizvolle Vorstellung, nicht auf herkömmliche Art und Weise in Österreich zu heiraten, sondern für diesen besonderen Tag auch einen besonderen Ort im Ausland zu wählen. In diesem Falle benötigen Sie ein Ehefähigkeitszeugnis, das wir Ihnen gerne ausstellen.

In der Folge beschreiben wir Ihnen die optimale Vorgangsweise bei der Planung Ihrer Hochzeit im Ausland

1. Schritt:

Erkundigen Sie sich rechtzeitig bei der jeweiligen Vertretungsbehörde in Österreich bzw. beim Standesamt der Eheschließung direkt, welche Dokumente und Nachweise Sie vorlegen müssen.

2. Schritt:

Als nächstes besorgen Sie die geforderten Dokumente. In den meisten Fällen wird man folgende Papiere verlangen:

  • Neue Geburtsurkunde
  • Reisepass
  • Heiratsurkunden und Scheidungspapiere aller Vorehen
  • Ehefähigkeitszeugnis

Das Ehefähigkeitszeugnis erhalten Sie beim Standesamt. Dabei handelt es sich um eine Bestätigung, dass Sie im Ausland Ihren Partner heiraten können und diese Eheschließung auch in Österreich anerkannt wird. Bei der Antragstellung sind deshalb dieselben Dokumente wie für eine Eheschließung im Inland nötig.
Tipp:
Alle inländischen Urkunden sind auch als internationale Formulare erhältlich. Sie sparen dadurch die Übersetzungskosten.

3. Schritt:

Lassen Sie alle Dokumente beglaubigen, da Sie sonst im Ausland nicht anerkannt werden. Da das Thema Beglaubigung sehr komplex ist, empfehlen wir Ihnen, mit uns Kontakt aufzunehmen! Wir beraten Sie gerne in einem persönlichen oder telefonischen Gespräch.
Zusätzlich müssen alle deutschsprachigen Papiere von einem beeideten Dolmetscher übersetzt werden.

4. Schritt:

Nach Ihrer Hochzeit erhalten Sie vom ausländischen Standesamt eine Heiratsurkunde ausgestellt. Auch dieses Dokument müssen Sie von einem beeideten Dolmetscher übersetzen und von den jeweiligen Behörden beglaubigen lassen. Informationen dazu erhalten Sie ebenfalls beim Standesamt.

5. Schritt:

Vergessen Sie bitte nicht, nach Ihrer Rückkehr verschiedene Behörden bzw. Firmen von Ihrer Eheschließung und der Änderung Ihres Familiennamens zu verständigen