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Namensführung

Ansprechperson:

Astrid Semmelmeyer

Standesbeamtin

Tel.: 07412 / 52612 DW 250

E-Mail: astrid.semmelmeyer(at)ybbs.at

Im Zuge der Anmeldung zur Eheschließung können Sie auch den Familiennamen ändern, Sie bestimmen welchen Familiennamen Sie nach der Eheschließung führen wollen.

Sofern Sie österreichischer Staatsbürger sind, stehen Ihnen folgende Varianten zur Wahl:

1. Gemeinsamer Familienname:

Sie bestimmen entweder den Familiennamen des Mannes oder den der Frau zum gemeinsamen Familiennamen.

2. Doppelname:

Wenn Sie sich für einen gemeinsamen Familiennamen entschieden haben, kann derjenige, der den Namen des Partners annimmt, seinen bisherigen Familiennamen voran- oder nachstellen. Es ist aber auch möglich, dass beide Ehepartner einen Doppelnamen führen.

3. Kein gemeinsamer Familienname:

In diesem Fall bleibt jeder Partner bei seinem bisherigen Familiennamen.