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Staatsbürgerschaftsnachweis

Ansprechperson:

Astrid Semmelmeyer

Standesbeamtin

Tel.: 07412 / 52612 DW 250

E-Mail: astrid.semmelmeyer(at)ybbs.at

Staatsbürgerschaftsevidenzstelle des Standesamts- und Staatsbürgerschaftsverbandes Ybbs an der Donau

Der Antrag um Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises soll ab der Volljährigkeit (vollendetes 18. Lebensjahr) persönlich gestellt werden. Er kann aber auch mittels Vollmacht erfolgen. Der oder die Bevollmächtigte muss sich bei der Antragstellung ausweisen.

Zur Ausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises werden folgende Dokumente (im Original) benötigt:

Wenn jemand ehelich geboren wurde:
  • Geburtsurkunde von der Personen, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
  • Heiratsurkunde der Eltern
  • Staatsbürgerschaftsnachweise der Eltern bzw. ist die Person vor dem 1. September 1983 geboren, nur der Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters
Wenn jemand unehelich geboren wurde:
  • Geburtsurkunde von der Persone, für die der Staatsbürgerschaftsnachweis ausgestellt werden soll
  • Geburtsurkunde und Staatsbürgerschaftsnachweis der Mutter
  • Sofern sich der Name nach der Geburt geändert hat: Bescheid über die behördliche Namensänderung mit Rechtskraftstempel
Nach behördlicher Namensänderung:
  • Geburtsurkunde
  • Staatsbürgerschaftsnachweis
  • Namensänderungsbescheid mit Rechtskraftbestätigung
Nach Namensänderung durch Eheschließung:
  • GeburtsurkundeBisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
  • Heiratsurkunde (bei Vorehe(n) auch diese Heiratsurkunde(n))
  • Staatsbürgerschaftsnachweis des Ehegatten
Nach Wiederannahme eines frühreren Familiennamens (nach Scheidung):
  • Geburtsurkunde
  • Bisheriger Staatsbürgerschaftsnachweis (wird von uns eingezogen)
  • Neue Heiratsurkunde mit dem Vermerk über "Wiederannahme eines früheren Familiennamens"
Nach Namensänderung durch Adoption:
  • Geburtsurkunde
  • Gerichtsbeschluss über Adoption
  • Wenn möglich Staatsbürgerschaftsnachweis der leiblichen Kindesmutter bei unehelicher Geburt und zusätzlich Staatsbürgerschaftsnachweis des Vaters bei ehelicher Geburt
Nach Verleihung:
  • Geburtsurkunde
  • Verleihungsbescheid

Pro Staatsbürgerschaftsnachweis sind Eur 41,20 in bar zu entrichten.

Ausnahme: Die Erstausstellung eines Staatsbürgerschaftsnachweises für ein Kind ist gebührenfrei, sofern der Antrag innerhalb von 2 Jahren nach der Geburt des Kindes eingebracht wird.