Tarife & Gebühren
Abstellplatzausgleichsabgabe
für jeden von einer Ausnahme erfassten Stellplatz für KFZ mit | 2.503,00 € |
für jeden von einer Ausnahme erfassten Stellplatz für Fahrräder mit | 250,00 € |
festgesetzt. |
Aufschließungsabgabe
Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe | 534,00 € |
Bücherei - Gebühren
Einschreibgebühr | 3,00 € |
Kinder und Jugendbücher | frei |
Entlehngebühr Bücher (3 Wochen) | 0,70 € |
Säumnisgebühr pro Öffnungstag | 0,20 € |
Entlehngebühr andere Medien (CDs, DVDs und BluRays) (1 Woche) | 1,30 € |
Säumnisgebühr pro Öffnungstag | 0,40 € |
Internetsurfstation je angefangene 1/2 Stunde | 1,00 € |
Jahreskarte Erwachsene nur Bücher und Zeitschriften | 25,00 € |
Jahreskarte Familie nur Bücher und Zeitschriften | 35,00 € |
Jahreskarte Erwachsene alle Medien | 50,00 € |
Jahreskarte Familie alle Medien | 80,00 € |
Erwachsenenkarten sind personenbezogen | |
Familienkarten, alle im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder (Kinder bis 18. LJ) | |
E-Reader Kaution | 50,00 € |
Gebühr für 3 Wochen | 10,00 € |
Säumnisgebühr pro Tag | 1,00 € |
Kaution für Leser die nicht aus dem näheren Einzugsgebiet stammen (wird bei Auflösung des Leserkontos zurückerstattet) | 20,00 € |
zur Fachabteilung |
Essen auf Rädern
YBBS ermäßigter Tarif |
6,20 € |
Fahrradmuseum Tarife
Friedhofsgebühren
Der Gemeinderat möge die neue Friedhofsgebührenordnung wie folgt beschließen:
Kundmachung
Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende
Friedhofsgebührenordnung
für die Friedhöfe der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau
nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007
beschlossen:
§ 1
Arten der Friedhofsgebühren
Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe Ybbs an der Donau und Säusenstein werden eingehoben:
a) Grabstellengebühren
b) Verlängerungsgebühren
c) Beerdigungsgebühren
d) Enterdigungsgebühren
e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)
f) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle
§ 2
Grabstellengebühren
1) Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei
Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre bei Urnenstelen und auf 30 Jahre bei Grüften beträgt für
a) Erdgrabstellen:
1. zur Beerdigung bis zu 2 Leichen | € 150,00 |
2. zur Beerdigung bis zu 4 Leichen | € 300,00 |
3. zur Beerdigung von 4 Urnen | € 150,00 |
4. zur Beerdigung von 8 Urnen | € 300,00 |
b) sonstige Grabstellen:
1. Gruft GuH bis zu 6 Leichen | € 1.200,00 |
2. Gruft GuH an der Friedhofsmauer bis zu 9 Leichen | € 1.596,00 |
3. Gruft zur Beisetzung bis zu 9 Leichen | € 4.800,00 |
4. Urnenstele für 4 Urnen | € 2.500,00 |
2) Für Grabstellen in besonderer öffentlicher Lage bzw. mit besonderer Ausgestaltung werden zu den Grabstellengebühren nach Absatz 1) folgende Zuschläge verrechnet:
1. Randgrab zur Beerdigung bis zu 2 Leichen | € 150,00 |
2. Randgrab zur Beerdigung bis zu 4 Leichen | € 300,00 |
3. Mauergrab (nur Friedhof Säusenstein) bis zu 2 Leichen | € 150,00 |
4. Mauergrab (nur Friedhof Säusenstein) bis zu 4 Leichen | € 300,00 |
§ 3
Verlängerungsgebühren
1) Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benutzungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
2) Für sonstige Grabstellen für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Betrag von € 300,-- festgesetzt.
3) Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist.
§ 4
Beerdigungsgebühren
1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei:
a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab | € 480,00 |
b) Beerdigung einer Leiche in einer Gruft | € 480,00 |
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen | € 120,00 |
d) Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele | € 120,00 |
e) Beisetzung einer Urne in einer Gruft | € 120,00 |
2) Für die Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren beträgt die Beerdigungsgebühr in einem Erdgrab die Hälfte der nach § 2 Grabstellengebühr Absatz 1 Punkt a) zu entrichtenden Gebühren.
3) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 für die Abtragung und Wiederverlegung:
a) EINZELGRAB:
1. 1 Stk. Abdeckplatte ohne Unterzugstreifen | € 690,00 |
2. 1 Stk. Abdeckplatte mit Unterzugstreifen | € 910,00 |
3. 1 Stk. Teil-Abdeckplatte | € 690,00 |
b) DOPPELGRAB:
1. 1 Stk. Mittelplatte ohne Unterzugstreifen | € 690,00 |
2. 1 Stk. Mittelplatte mit Unterzugstreifen | € 910,00 |
3. 1 Stk. Abdeckplatten ohne Unterzugstreifen | € 1.590,00 |
4. 3 Stk. Abdeckplatten mit Unterzugstreifen | € 1.740,00 |
5. 1 Stk. Teil-Abdeckplatte | € 690,00 |
c) GRUFT:
1. 1 Stk. Mittelplatte ohne Unterzugstreifen | € 690,00 |
2. 1 Stk. Mittelplatte mit Unterzugstreifen | € 910,00 |
Gebrauchsabgabe
Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest: | |
je angefangene zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat (z.B. Schanigärten) | 35,00 € |
nicht eingehoben wird eine Gebrauchsabgabe nach Tarif 3 | |
für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung | |
von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen. |
Grundsteuer
Grundsteuer A | Einheitssatz: 500 |
Grundsteuer B | Einheitssatz: 500 |
HAK - HAS - IT-HTL ab 2023/2024
Handelsakademie monatlich | 104,90 € |
Handelsschule monatlich | 104,90 € |
HTL-Lehrgang monatlich | 127,30 € |
Hallenbad Tarife
Hundeabgabe
Nutzhund | 6,50 € |
Hunde mit Gefährdungspotential | 90,00 € |
alle anderen Hunde (für den 1. Hund) | 30,00 € |
(sowie für jeden weiteren um € 30,00 mehr als für den vorangegangenen) | |
Hundemarke | 2,00 € |
Die Hundeabgabe ist bis zum 15.02. des laufenden Jahres fällig. |
Kanalabgaben
Kanal Ybbs/Donau u. Säusenstein | |
Benützungsgebühr pro m² Berechnungsfläche | 2,20 € |
Einmündungsabgabe pro m² Berechnungsfläche | |
a) Mischwasserkanal | 12,50 € |
b) Schmutzwasserkanal | 11,00 € |
c) Regenwasserkanal | 5,00 € |
+ 10 % Ust | |
Kindergarten
Tarifart | pro Monat |
---|---|
Spiel- und Fördermaterial | 15,00 € |
Bus | 23,00 € |
Essen | 3,30 € |
Nachmittagsbetreuung bis 20 Stunden | 50,00 € |
Nachmittagsbetreuung bis 40 Stunden | 70,00 € |
Nachmittagsbetreuung bis 60 Stunden | 90,00 € |
Nachmittagsbetreuung mehr als 60 Stunden | 100,00 € |
Lustbarkeitsabgabe
Das Ausmaß der Abgabe beträgt 5 % des Entgelts (Eintrittsgeld). |
Die Meldung ist binnen einer Woche nach der Veranstaltung zu übermitteln. |
Sachbarbeiterin: Maria Gruber, Tel: 07412 / 52612-312 maria.gruber(at)ybbs.at |
Musikschule - Tarife
siehe Musikschulverband Donauklang
Plakatieren auf gemeindeeigenen Litfasssäulen
Plakat max. Größe A2 für 3 Wochen je Plakat und Litfasssäule | 2,50 € |
zuzüglich 5 % Werbeabgabe | |
Transparent bis 2 Wochen für Ybbser Vereine und Betriebe sowie für Feuerwehren und Rot-Kreuz-Dienststellen | 20,00 € |
Transparent bis 2 Wochen für auswärtige Veranstalter | 40,00 € |
zuzüglich 5 % Werbeabgabe |
Sauna, Solarien und Sporthalle - Tarife
Weitere Informationen finden Sie auf fzz-ybbs.at
Stadthalle Ybbs/Donau
Bei Interesse an einer Buchung finden Sie alle Kontaktinformationen auf stadthalle.ybbs.at
Tarifblatt zum Download.
Volksschule Nachmittagsbetreuung und Mittagstisch
bis 4 Tage pro Monat | 25,00 € |
bis 8 Tage pro Monat | 40,00 € |
bis 12 Tage pro Monat | 55,00 € |
bis 16 Tage pro Monat | 70,00 € |
ab 17 Tagen pro Monat | 85,00 € |
für 5 Tage pro Woche bis 13 Uhr | 40,00 € |
Geschwisterermäßigung für Nachmittagsbetreuung 20 % | |
Mittagstisch pro Portion | 4,20 € |
Wassergebühren
Anschlussabgabe pro m² Berechnungsfläche | 7,05 € |
Bereitstellungsbetrag pro m³/h | 12,00 € |
Bereitstellungsgebühr = Produkt Verrechnungsgröße des Wasserzählers in m³/h (zB 3 oder 12 etc.) multipliziert mit Bereitstellungsbetrag von € 12,00 (= zB 3 x 12 = € 36,00 oder 12 x 12 = € 144,00) | |
Wasserbezugsgebühr pro m³ | 1,15 € |
jeweils +10 % Ust |
Ybbser Nachrichten
Inserat 1/1 Seite pro Ausgabe | 644,00 € |
Inserat 1/2 Seite pro Ausgabe | 358,00 € |
Inserat 1/4 Seite pro Ausgabe | 197,00 € |
Jahres-Abo Inland pro Jahr | 20,20 € |
Jahres-Abo Ausland pro Jahr | 50,60 € |