zur Startseite
Sie befinden sich hier: Bürgerinfo  »  Tarife & Gebühren

Tarife & Gebühren

Abstellplatzausgleichsabgabe

für jeden von einer Ausnahme erfassten Stellplatz für KFZ mit2.503,00 €
für jeden von einer Ausnahme erfassten Stellplatz für Fahrräder mit250,00 €
festgesetzt. 

Aufschließungsabgabe

Einheitssatz für die Berechnung der Aufschließungsabgabe534,00 €

Bücherei - Gebühren

Einschreibgebühr3,00 €
Kinder und Jugendbücherfrei
Entlehngebühr Bücher (3 Wochen)0,70 €
Säumnisgebühr pro Öffnungstag0,20 €
Entlehngebühr andere Medien (CDs, DVDs und BluRays) (1 Woche)1,30 €
Säumnisgebühr pro Öffnungstag0,40 €
Internetsurfstation je angefangene 1/2 Stunde1,00 €
Jahreskarte Erwachsene nur Bücher und Zeitschriften25,00 €
Jahreskarte Familie nur Bücher und Zeitschriften35,00 €
Jahreskarte Erwachsene alle Medien50,00 €
Jahreskarte Familie alle Medien80,00 €
Erwachsenenkarten sind personenbezogen 
Familienkarten, alle im gleichen Haushalt lebenden Familienmitglieder (Kinder bis 18. LJ) 
E-Reader Kaution50,00 €
Gebühr für 3 Wochen10,00 €
Säumnisgebühr pro Tag1,00 €
Kaution für Leser die nicht aus dem näheren Einzugsgebiet stammen (wird bei Auflösung des Leserkontos zurückerstattet)20,00 €
zur Fachabteilung 

Essen auf Rädern

YBBS

pro Portion

ermäßigter Tarif

NEUMARKT / ST. MARTIN

pro Portion

ermäßigter Tarif



6,50 €

6,20 €



6,30 €

6,20 €


Fahrradmuseum Tarife

Friedhofsgebühren

Der Gemeinderat möge die neue Friedhofsgebührenordnung wie folgt be­schließen:

Kundmachung

Der Gemeinderat der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau hat in seiner Sitzung am 17. Dezember 2015 folgende

Friedhofsgebührenordnung

für die Friedhöfe der Stadtgemeinde Ybbs an der Donau

nach dem NÖ Bestattungsgesetz 2007

beschlossen:

§ 1

Arten der Friedhofsgebühren

Für die Benützung der Gemeindefriedhöfe Ybbs an der Donau und Säusenstein werden eingehoben:

a) Grabstellengebühren
b) Verlängerungsgebühren
c) Beerdigungsgebühren
d) Enterdigungsgebühren
e) Gebühren für die Benützung der Leichenkammer (Kühlanlage)
f) Gebühren für die Benützung der Aufbahrungshalle

§ 2

Grabstellengebühren

1)      Die Grabstellengebühr für die Überlassung des Benützungsrechtes auf 10 Jahre bei
Erdgrabstellen bzw. bei sonstigen Grabstellen auf 10 Jahre bei Urnenstelen und auf 30 Jahre bei Grüften beträgt für

a)      Erdgrabstellen:

1. zur Beerdigung bis zu 2 Leichen € 150,00
2. zur Beerdigung bis zu 4 Leichen € 300,00
3. zur Beerdigung von 4 Urnen€ 150,00
4. zur Beerdigung von 8 Urnen € 300,00

b) sonstige Grabstellen:

1. Gruft GuH bis zu 6 Leichen€ 1.200,00
2. Gruft GuH an der Friedhofsmauer bis zu 9 Leichen€ 1.596,00
3. Gruft zur Beisetzung bis zu 9 Leichen€ 4.800,00
4. Urnenstele für 4 Urnen€ 2.500,00

2) Für Grabstellen in besonderer öffentlicher Lage bzw. mit besonderer Ausgestaltung werden zu den Grabstellengebühren nach Absatz 1) folgende Zuschläge verrechnet:

1. Randgrab zur Beerdigung bis zu 2 Leichen€ 150,00
2. Randgrab zur Beerdigung bis zu 4 Leichen€ 300,00
3. Mauergrab (nur Friedhof Säusenstein) bis zu 2 Leichen€ 150,00
4. Mauergrab (nur Friedhof Säusenstein) bis zu 4 Leichen€ 300,00

§ 3

Verlängerungsgebühren

1) Für Erdgrabstellen, für die ein erstmaliges Benutzungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit dem gleichen Betrag festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. 

2) Für sonstige Grabstellen für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 10 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Betrag von € 300,-- festgesetzt.

3) Für sonstige Grabstellen, für die ein erstmaliges Benützungsrecht mit der Dauer von 30 Jahren festgesetzt wurde, wird die Verlängerungsgebühr (für die weitere Verlängerung des Benützungsrechtes auf jeweils 10 Jahre) mit einem Drittel des Betrages festgesetzt, der für solche Gräber als Grabstellengebühr zu entrichten ist. 

§ 4

Beerdigungsgebühren

1) Die Beerdigungsgebühr (für das Öffnen und Schließen der Grabstelle und die Bereitstellung des Versenkungsapparates) beträgt bei:

 

a) Beerdigung einer Leiche in einem Erdgrab€ 480,00
b) Beerdigung einer Leiche in einer Gruft€ 480,00
c) Beerdigung einer Urne in einem Erdgrab für Leichen€ 120,00
d) Beisetzung einer Urne in einer Urnenstele€ 120,00
e) Beisetzung einer Urne in einer Gruft€ 120,00

2) Für die Beisetzung von Kindern unter 10 Jahren beträgt die Beerdigungsgebühr in einem Erdgrab die Hälfte der nach § 2 Grabstellengebühr Absatz 1 Punkt a) zu entrichtenden Gebühren.

3) Bei Erdgräbern mit Deckel (blinde Gruft) erhöht sich die jeweilige Gebühr nach Absatz 1 für die Abtragung und Wiederverlegung:

a) EINZELGRAB:

1. 1 Stk. Abdeckplatte ohne Unterzugstreifen € 690,00
2. 1 Stk. Abdeckplatte mit Unterzugstreifen € 910,00
3. 1 Stk. Teil-Abdeckplatte € 690,00

b) DOPPELGRAB:

1. 1 Stk. Mittelplatte ohne Unterzugstreifen € 690,00
2. 1 Stk. Mittelplatte mit Unterzugstreifen€ 910,00
3. 1 Stk. Abdeckplatten ohne Unterzugstreifen € 1.590,00
4. 3 Stk. Abdeckplatten mit Unterzugstreifen€ 1.740,00
5. 1 Stk. Teil-Abdeckplatte € 690,00

c) GRUFT:

1. 1 Stk. Mittelplatte ohne Unterzugstreifen € 690,00
2. 1 Stk. Mittelplatte mit Unterzugstreifen € 910,00

 

Gebrauchsabgabe

Die Gebrauchsabgabe ist, soweit in der Folge nicht Abweichendes verordnet wird, von allen Gebrauchsarten des Tarifes des NÖ Gebrauchsabgabegesetzes 1973 mit den dort angeführten Höchstsätzen zu entrichten.
Abweichend von den Höchsttarifen setzt der Gemeinderat folgende Tarife fest: 
je angefangene zehn m² der bewilligten Fläche und je begonnenem Monat (z.B. Schanigärten)35,00 €
nicht eingehoben wird eine Gebrauchsabgabe nach Tarif 3 
für Warenausräumungen oder Warenaushängungen und für die Aufstellung 
von Behältern zur Lagerung oder Aufbewahrung von Sachen. 

Grundsteuer

Die Grundsteuer wird gemäß § 15 FAG 2005 eingehoben.
Grundsteuer AEinheitssatz: 500
Grundsteuer BEinheitssatz: 500

HAK - HAS - IT-HTL ab 2023/2024

Handelsakademie monatlich104,90 €
Handelsschule monatlich104,90 €
HTL-Lehrgang monatlich127,30 €

Hallenbad Tarife

Hundeabgabe

Die Hundeabgabe wird auf Grund einer Verordnung des Gemeinderates eingehoben.
Nutzhund6,50 €
Hunde mit Gefährdungspotential90,00 €
alle anderen Hunde (für den 1. Hund)30,00 €
(sowie für jeden weiteren um € 30,00 mehr als für den vorangegangenen) 
Hundemarke2,00 €
Die Hundeabgabe ist bis zum 15.02. des laufenden Jahres fällig. 

Kanalabgaben

Kanal Ybbs/Donau u. Säusenstein 
Benützungsgebühr pro m² Berechnungsfläche2,20 €
Einmündungsabgabe pro m² Berechnungsfläche
                                     a) Mischwasserkanal12,50 €
                                     b) Schmutzwasserkanal                           11,00 €
                                     c) Regenwasserkanal5,00 €
                                     + 10 % Ust
 

Kindergarten

 


Tarifart
pro Monat
Spiel- und Fördermaterial15,00 €
Bus23,00 €
Essen3,30 €
Nachmittagsbetreuung bis 20 Stunden50,00 €
Nachmittagsbetreuung bis 40 Stunden70,00 €
Nachmittagsbetreuung bis 60 Stunden90,00 €
Nachmittagsbetreuung mehr als 60 Stunden100,00 €

 

 

Lustbarkeitsabgabe

Das Ausmaß der Abgabe beträgt 5 % des Entgelts (Eintrittsgeld).
Die Meldung ist binnen einer Woche nach der Veranstaltung zu übermitteln.
Sachbarbeiterin: Maria Gruber, Tel: 07412 / 52612-312 maria.gruber(at)ybbs.at

Musikschule - Tarife

siehe Musikschulverband Donauklang

Plakatieren auf gemeindeeigenen Litfasssäulen

Plakat max. Größe A2 für 3 Wochen je Plakat und Litfasssäule2,50 €
zuzüglich 5 % Werbeabgabe 
Transparent bis 2 Wochen für Ybbser Vereine und Betriebe sowie für Feuerwehren und Rot-Kreuz-Dienststellen20,00 €
Transparent bis 2 Wochen für auswärtige Veranstalter40,00 €
zuzüglich 5 % Werbeabgabe 

Sauna, Solarien und Sporthalle - Tarife

Weitere Informationen finden Sie auf fzz-ybbs.at

 

Stadthalle Ybbs/Donau

Bei Interesse an einer Buchung finden Sie alle Kontaktinformationen auf stadthalle.ybbs.at

Tarifblatt zum Download.

 

Volksschule Nachmittagsbetreuung und Mittagstisch

bis 4 Tage pro Monat25,00 €
bis 8 Tage pro Monat40,00 €
bis 12 Tage pro Monat55,00 €
bis 16 Tage pro Monat70,00 €
ab 17 Tagen pro Monat85,00 €
für 5 Tage pro Woche bis 13 Uhr40,00 €
Geschwisterermäßigung für Nachmittagsbetreuung 20 %
Mittagstisch pro Portion4,20 €

Wassergebühren

Anschlussabgabe pro m² Berechnungsfläche7,05 €
Bereitstellungsbetrag pro m³/h12,00 €

Bereitstellungsgebühr = Produkt Verrechnungsgröße des Wasserzählers in m³/h (zB 3 oder 12 etc.)

multipliziert mit Bereitstellungsbetrag von € 12,00 (= zB 3 x 12 = € 36,00 oder 12 x 12 = € 144,00)

Wasserbezugsgebühr pro m³1,15 € 

jeweils +10 % Ust

Ybbser Nachrichten

Inserat 1/1 Seite pro Ausgabe644,00 €
Inserat 1/2 Seite pro Ausgabe358,00 €
Inserat 1/4 Seite pro Ausgabe197,00 €

Jahres-Abo Inland pro Jahr

20,20 €

Jahres-Abo Ausland pro Jahr50,60 €